Frachtgeschäft

    Aus WISSEN-digital.de

    der Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern; verpflichtet den Frachtführer, das Gut zu einem bestimmten Termin beim Empfänger am Bestimmungsort abzuliefern. Mit der Annahme des Gutes durch den Empfänger enden die Pflichten des Frachtführers.