Haft

    Aus WISSEN-digital.de

    Freiheitsstrafe; Entzug der persönlichen Freiheit durch den Staat.

    In Deutschland wird unterschieden zwischen Vollstreckungshaft (§ 457 Abs. 2 Strafprozessordnung), Untersuchungshaft (§§ 112-131 Strafprozessordnung), Sicherungshaft (§ 453 c Abs. 1 Strafprozessordnung; z.B. zur Sicherung der Abschiebung bei Ausländern, § 57 Ausländergesetz), Ungehorsamshaft, (§§ 230 Abs. 2, 236, 329 Abs. 4 S. 1, 412 S. 1 Strafprozessordnung), Ordnungshaft (§§ 51 Abs. 1, 70 Abs. 1, 95 Abs. 2 StPO) und Beugehaft (§§ 70 Abs. 2, 95 Abs. 2 StPO).

    Im Strafverfahrensrecht darf gemäß § 112 Strafprozessordnung bei dringendem Tatverdacht und dem Bestehen eines Haftgrundes gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet werden. Nach § 114 Strafprozessordnung wird die Untersuchungshaft durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet.

    Außerdem: im Zivilverfahrensrecht Ordnungshaft (§§ 390 Zivilprozessordnung, 70 Strafprozessordnung) bei Zeugen und Schuldnerhaft (§ 901 Zivilprozessordnung). Gemäß § 901 Zivilprozessordnung darf das Gericht gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag die Haft anordnen.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.