Gutsherrschaft
Aus WISSEN-digital.de
Sonderform der Grundherrschaft in Ostmitteleuropa (Ostelbien) vom 15. bis 19. Jh.; zentralisierte Bewirtschaftung des Großgrundbesitzes durch den Gutsherrn selbst, der der Herr über jeden Menschen im Gutsbezirk war.
Geschichte
Die Gutsherrschaft entwickelte sich aus der wirtschaftlichen Notlage der ostdeutschen Ritter im 14./15. Jh. (Verödung des Landes infolge Pest usw.), die darauf selbst Höfe bewirtschafteten, das umliegende Bauernland einzogen (Bauernfegen) und sich zugleich vom schwachen Landesfürsten gerichtsherrliche, steuerliche u.a. Rechte ("Patrimonialgerichtsbarkeit") übertragen ließen; die Rechtslage der Bauern verschlechterte sich zur Erbuntertänigkeit. Die Gutsherrschaft wurde durch die Bauernbefreiung (Stein-Hardenberg'sche Edikte seit 1807) beseitigt, aber die ehemaligen Gutsherren wurden durch die ihnen zukommende Entschädigung zu kapitalistischen Großgrundbesitzern.
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