Gesamtschuldner
Aus WISSEN-digital.de
Nach § 421 Bürgerliches Gesetzbuch muss jeder der Gesamtschuldner die ganze Leistung bewirken, sofern die Leistung unteilbar ist. Der Gläubiger kann sie auch von jedem Schuldner ganz oder zum Teil fordern, jedoch erhält er sie insgesamt nur einmal. Ist die Leistung teilbar, so ist im Zweifel jeder Schuldner zu gleichen Teilen verpflichtet.
Kalenderblatt - 14. Juni
1800 | Uraufführung der Tragödie "Maria Stuart" von Friedrich von Schiller. |
1900 | Kaiser Wilhelm II. lässt vom Reichstag ein Gesetz zur Vergrößerung der deutschen Kriegsflotte verabschieden. |
1919 | Die Briten John Alcock und Arthur Whitten Brown überfliegen als erste den Atlantik ohne Zwischenlandung. |
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