Genussschein
Aus WISSEN-digital.de
Genussscheine sind wie Anleihen Gläubigerrechte, jedoch beinhalten sie zusätzlich weitere Rechte wie z.B. Anteile am Gewinn oder Liquidationserlös einer Aktiengesellschaft. Diese Rechte haben eher den Charakter von Teilhaberrechten. Der Genussschein nimmt damit eine Zwischenstellung zwischen Anleihe und Aktie ein.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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