Geleit

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Mittelalter bewaffneter Schutz gegen Gewalt; notwendig zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den von Warenzügen, Viehherden, Pilgern usw. belebten und gleichzeitig von Räubern bedrohten Straßen. Das Recht, Geleit zu geben, wurde vom Kaiser geübt oder auch als Regal an Landesherren, Städte usw. verliehen. Es wurde meist durch besondere Geleitherren oder Geleitmänner ausgeführt, die Reisenden mussten dafür Geleitgeld bezahlen. Wer den kaiserlichen Geleitbrief missachtete, verfiel der Reichsacht.

    In moderner Form (Konvoi) bewaffneter Unterwegsschutz für Handelsschiffe; militärische Landtransporte.

    1. im Strafrecht gerichtliche Zusicherung der Befreiung von Untersuchungshaft an einen abwesenden Beschuldigten.
    1. im Gesandtschaftsrecht besonderer Schutz von Diplomaten bei der Ein- und Ausreise durch einen Krieg führenden Staat.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.