Gütergemeinschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    §§ 1415-1518 Bürgerliches Gesetzbuch, ehelicher Güterstand, bei dem sowohl das Vermögen, das die Ehegatten in die Ehe einbringen, als auch das, was sie während der Ehe erwerben, zum Gesamtgut wird. Es findet eine Verschmelzung der Vermögen statt. Das Gesamtgut wird von beiden Ehegatten gemeinsam verwaltet. Bei der Gütergemeinschaft haftet der Ehegatte persönlich für die Schulden des anderen.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.