Finanzausgleich
Aus WISSEN-digital.de
Regelung finanzieller Ungleichgewichte durch Umverteilung öffentlicher Einnahmen in einem föderativen Staatssystem. In der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man zwischen einem vertikalen Finanzausgleich, bei dem zwischen unterschiedlich ranghohen Körperschaften wie Bund, Ländern und Gemeinden ein Ausgleich stattfindet, und einem horizontalen Finanzausgleich, bei dem ein Ausgleich zwischen gleichgeordneten Gebietskörperschaften stattfindet. Der Finanzausgleich ist per Grundgesetz (Artikel 72 Abs. 2 und Artikel 106 Abs. 3) festgesetzt, indem auf die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse hingewiesen wird.
Auf europäischer Ebene werden die Beiträge zur Europäischen Union entsprechend der Wirtschaftskraft eines Landes erhoben und fließen in Regionalfonds der EU.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick