Feststellungsklage

    Aus WISSEN-digital.de

    verwaltungsgerichtliche Klageart, die im Unterschied zur Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes gerichtet ist (§ 43 Verwaltungsgerichtsordnung).