Fernmeldegeheimnis

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundrecht, das die Geheimhaltung von Inhalten, Teilnehmern und näheren Umständen des privaten und geschäftlichen Fernmeldeverkehrs (Telefon, Telefax, Mobilfunk, Internet, Intranet) schützt (Art. 10 GG).