Erbverbrüderung

    Aus WISSEN-digital.de

    Vertrag zweier (oder mehrerer) hochadeliger oder regierender Familien, durch den sie sich im Falle des Aussterbens gegenseitig zu Erben einsetzen, um zu verhindern, dass ihre Güter bzw. Länder als erledigte Lehen eingezogen werden; auch die Lehenshoheit öfter durch Erbverbrüderung abgelöst.

    Wichtig die brandenburgischen Erbverbrüderungen mit Pommern, Liegnitz (1537), Jägerndorf (1596) und Neuenburg (1666).