Eberhard von Danckelmann

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    brandenburgischer Politiker; * 23. November 1643 in Lingen, † 31. März 1722 in Berlin

    Danckelmann studierte in Utrecht, unternahm dann größere Reisen, wurde 1663 Erzieher des späteren Königs Friedrich I. von Preußen und blieb auch nach beendeter Erziehung als Geheimer Sekretär und vertrauter Ratgeber beim Prinzen. 1688, nach dem Regierungsantritt seines einstigen Zöglings, wurde er Geheimer Staats- und Kriegsrat, 1692 Präsident der Regierung in Kleve und 1695 Premierminister und Oberpräsident.

    Kaiser Leopold I. versetzte ihn mit seinen Brüdern in den Reichsfreiherrenstand. Die auswärtige Politik leitete er im Sinne des Großen Kurfürsten, als Finanzminister förderte er den Aufbau von Manufakturen und Fabriken, schuf, um den Ertrag der Domänen zu erhöhen, eine Hofkammer, aus der später das Domänendirektorium wurde.

    Die Einsetzung seiner sechs Brüder in einflussreiche Ämter erweckte Neid und Hass gegen das "Danckelmann'sche Siebengestirn". So erhielt Danckelmann 1697 plötzlich seine Entlassung und wurde kurz darauf in Haft genommen. Er verteidigte sich mit Erfolg gegen die meist unbegründeten 290 Beschuldigungen, die überdies zu der Strenge des Verfahrens in keinem Verhältnis standen; ein Strafurteil erging nicht, aber dennoch verlor er, durch Kabinettsorder Friedrichs I. zu lebenslänglicher Haft verurteilt, seine Güter, seine Pension und die ihm erblich zugesagten Würden.

    Erst 1702 erhielt er Festungsfreiheit, 1707 erlaubte ihm der König, in Kottbus zu wohnen, und bewilligte ihm eine jährliche Rente; eine Aussöhnung kam nicht zustande. Friedrich Wilhelm I. berief Danckelmann nach seiner Thronbesteigung 1713 auf ehrenvolle Weise an den Hof, aber ohne eine Revision seines Prozesses und ohne eine Rückgabe seiner Güter anzuordnen.

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