E-Zigaretten und Vapes im Ausland: Unterschiede bei Zoll und Einfuhr in Europa

    Aus WISSEN-digital.de

    E-cigarette-1881957 1280.jpg Einfuhrbestimmungen, die durch die Zollbehörden in den EU-Staaten kontrolliert werden, unterscheiden sich nach den verschiedenen Zusammenschlüssen in Europa. Auf dem Kontinent existieren 47 Staaten, 27 davon gehören zur Europäischen Union, davon abweichend gehören 28 Staaten dem Schengener Abkommen an. Die Einfuhrbestimmungen von Waren gleicht in Europa einem Flickenteppich und viele wissen nicht, welche Vorschriften zur Mitnahme von E-Zigaretten und Vapes gelten.

    Einfuhr in die Schweiz und anderen EWR-Staaten

    Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, wie die Schweiz und Norwegen, erkennen die Erlasse zur Einfuhrbestimmung teilweise an. Zollbehörden der Länder sind berechtigt, die Maßnahmen auszusetzen oder Grenzkontrollen einzuführen. In der Schweiz wird mit dem Jahr 2023 für Konsumenten von E-Zigaretten und Vapes einiges vereinfacht. Der Gesetzgeber legt fest, dass E-Zigaretten und Vapes künftig unter das Lebensmittelgesetz fallen und als Grundbedarfsgegenstände gelten. Erlaubt sind der Konsum von nikotinhaltigen Liquids ab der rechtlichen Anerkennung der Volljährigkeit.

    Der Vape Shop aus der Schweiz ist zur Abgabe von Tabakprodukten an Schweizer und Ausländer berechtigt. Wer in die Schweiz reist, muss sich vorher nicht mit E-Zigaretten-Gütern eindecken, sondern bestellt direkt im Schweizer Shop, die auch zu Urlaubsresidenzen innerhalb des Landes liefern. Für die Einfuhr von E-Zigaretten, Vapes, Zubehör und Liquids gelten die Schengener Vorschriften. Die Menge des flüssigen Nikotins darf nicht mehr als umgerechnet 200 Zigaretten pro Stange ergeben.

    Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören und weitreichende Vereinbarungen aus dem Schengener Abkommen anwenden, gehen strikter bei der Einfuhr von elektronischen Zigaretten vor. Sie erlauben nur die Bedarfsmenge für den Zeitraum des Aufenthalts im Land. Größere Mengen an Nikotin werden vom Zoll einkassiert und vernichtet. Besteht der illegale Handelsverdacht, ist für Einreisende mit einer Geld- oder Haftstrafe zu rechnen.

    Zollbestimmungen für E-Zigaretten und Vapes innerhalb der Europäischen Union

    27 Staaten sind Mitglied in der Europäischen Union. Für sie gelten dieselben Bestimmungen für die Einfuhr von Tabakprodukten innerhalb des Unionsgebiets. Begrenzt ist die Einfuhr für Reisende, die von außerhalb in die EU einreisen.

    Innerhalb der Europäischen Union ist die Zollbehörde des Staates zur Kontrolle berechtigt, in dem Personen mit E-Zigaretten oder Vapes sich aufhalten. Sie prüfen unter anderem, ob es sich bei Einreisenden um Händler handelt oder Eigentümer von Tabaktrafiken. Die Mitnahme der Höchstmengen sind ausschließlich Privatpersonen gestattet. Die Tabaksteuer variiert nach Land und wird beim Kauf von Liquids für E-Zigaretten und Vapes entrichtet. Bei der Einfuhr der Güter in einen EU-Staat ist keine Nachzahlung irgendwelcher Steuern vorgesehen. Selbst dann nicht, wenn die Tabaksteuer höher ausfällt als in dem Land, in dem das Liquid erworben wurde.

    Umgewandelt ist die Menge von vergleichbaren 800 Zigaretten, was vier Stangen Zigaretten entspricht, zulässig. Zehn Milliliter Liquid sind nicht automatisch eine feste Menge an Filterzigaretten. Entscheidend ist der Nikotingehalt.

    • 4 Milligramm pro Milliliter entsprechen 50 Filterzigaretten.
    • 6 Milligramm pro Milliliter entsprechen 75 Zigaretten mit Filter.
    • 16 Milligramm pro Milliliter ergeben 200 Filterzigaretten und damit eine Stange.

    Abweichungen von den Bestimmungen sind innerhalb der Europäischen Union zulässig. Beitrittskandidaten wie die Türkei erlauben den Gebrauch einer E-Zigarette in Privaträumen und an Plätzen außerhalb heiliger Stätten. Sie verbieten den Verkauf von elektronischen Zigaretten, Vapes und Zubehörartikeln. Eine weitere Ausnahme bildet Fenno-Skandinavien. Das Vollmitglied Finnland erlaubt nur Liquids mit reinem Tabakgeschmack. Alle anderen Geschmackssorten sind strikt untersagt, das gilt für den Handel als auch privaten Gebrauch.

    In den nordischen Ländern dürfen solche Produkte nur noch in neutralen Verpackungen angeboten werden. Von außen darf nicht erkennbar sein, dass es sich bei der Ware um ein Tabakprodukt handelt. Das bedeutet für die Einreise , dass von Personen, die in der Öffentlichkeit E-Zigaretten oder Vapes mit Liquids rauchen oder verdampfen, die einen anderen Geschmack, als den einer herkömmlichen Filterzigarette enthält, die Ware beschlagnahmt und vernichtet wird.

    Reisenden droht für das Vergehen keine Strafe, sofern erkenntlich ist, dass sich bei der Mitnahme um die Deckung des Eigenkonsums handelt.

    Schengener Staaten mit eigenen Statuten

    Alle zugehörigen Länder des Schengener Abkommens wenden in der Regel Gesetze der Europäischen Union an, weichen aber begrenzt national davon ab. Für die Einreise in die Schweiz gelten nach dem Grenzübertritt die nationalen Regelungen ungeachtet der Nationalität des Einreisenden.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.