Donaukommission

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    Europäische Donaukommission, gegründet 1865 (nach dem Krimkrieg durch den Pariser Vertrag), um im Donaudelta eine Fahrrinne für Seeschiffe offen zu halten (Versandungsgefahr) und westeuropäische bzw. österreichische Kontrolle über die türkische bzw. russische Interessensphäre zu sichern. Mitglieder waren alle europäischen Großmächte (Russland und Türkei erst später zugelassen, ebenso Rumänien); Sitz der Organisation: Galatz. Die Donaukommission besaß eigene Hoheitsrechte und konnte auf dem Gebiet der Binnengewässerschifffahrt technische Erfolge feiern.

    Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurden 1918 Deutschland, Österreich, die Sowjetunion und die Türkei ausgeschlossen. Deutschland wurde 1939 wieder zugelassen, sicherte sich beherrschenden Einfluss und geriet mit der Sowjetunion in Konflikt.

    Die Europäische Donaukommission wurde 1940 aufgelöst.

    Internationale Donaukommission (anstelle der alten Uferstaatenkommission, die neben der Europäischen Donaukommission bestand, jedoch weniger Leistung für die Mitglieder erbracht hatte); auf Grundlage der Donaukonvention 1921 gegründet zur Überwachung des darin festgelegten Grundsatzes der Internationalisierung (unbeschränkte Schifffahrt). Mitglieder waren alle Uferstaaten, einschließlich Deutschland, ferner England, Frankreich, Italien; Sitz der Organisation: Wien. Zuständigkeitsstreit mit der Europäischen Donaukommission; die Organisation wurde 1938 aufgelöst, nachdem Deutschland die Internationalisierung seiner Flüsse gekündigt hatte.

    Neugründung einschließlich Neuregelung 1948 auf der Belgrader Donaukonferenz (von der Sowjetunion beherrscht) unter dem Namen Belgrader Donaukonvention. Die bis heute tätige Donaukommission setzt sich nur aus Vertretern der Uferstaaten zusammen; Sitz der Organisation: Budapest.

    Vergeblicher Protest der Westmächte, vor allem der USA, die am Prinzip der Internationalisierung und internationalen Kontrolle festhielten. Deutsche Beteiligung an der neuen (sowjetischen) Donaukommission nicht vorgesehen, obwohl deutsche Zuständigkeit ab Ulm beansprucht, Erleichterung ab 1956; heute hat die Bundesrepublik Beobachterstatus.

    Die Donaukommission unterhält einen internationalen Fonds mit Sitz in Wien, der durch die Europäische Union (EU) und die Vertragsstaaten getragen wird. Aus diesem Fonds werden die Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau, aber auch einzelne Projekte wie im Jahr 2000 die Entfernung der zerstörten Donaubrücken in Novi Sad finanziert.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.