Differenzialgleichung

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    Eine Differenzialgleichung beinhaltet eine Funktion und mindestens einen ihrer Differenzialquotienten bzw. eine ihrer Ableitungen. Liegen z.B. 3 Ableitungen vor, so nennt man die Differenzialgleichung eine Gleichung dritter Ordnung. Die Differenzialgleichung hat nur bestimmte Variablen zur Lösung und zählt deshalb zu den Bestimmungsgleichungen. Zu ihren Lösungen gehören Funktionen. Diese Lösungen werden Integrale genannt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.