Bußgeld

    Aus WISSEN-digital.de

    bei Ordnungswidrigkeiten ausgesprochene Geldstrafe; wird über den Bußgeldbescheid mitgeteilt. Die Mindeststrafe liegt bei 5 Euro, die Höchstgrenze liegt gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei 1000 Euro, wenn das Gesetz nichts anderes vorsieht (Bußgelder bis zu 500 000 Euro sind möglich). Die Höhe der Strafe ist vom Vergehen abhängig und soll in jedem Fall den Gewinn, der durch die Ordnungswidrigkeit erzielt wurde, übersteigen.

    Im Straßenverkehr gilt ein Bußgeldkatalog.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.