Bußgeld
Aus WISSEN-digital.de
bei Ordnungswidrigkeiten ausgesprochene Geldstrafe; wird über den Bußgeldbescheid mitgeteilt. Die Mindeststrafe liegt bei 5 Euro, die Höchstgrenze liegt gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei 1000 Euro, wenn das Gesetz nichts anderes vorsieht (Bußgelder bis zu 500 000 Euro sind möglich). Die Höhe der Strafe ist vom Vergehen abhängig und soll in jedem Fall den Gewinn, der durch die Ordnungswidrigkeit erzielt wurde, übersteigen.
Im Straßenverkehr gilt ein Bußgeldkatalog.
Kalenderblatt - 16. Mai
| 1924 | Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus. |
| 1933 | Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind. |
| 1939 | Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen. |
Magazin
- Büro der Zukunft: Dies macht hybrides Arbeiten mit unseren Büroräumen
- Website, Leads, Vertrieb: Wo digitale Strukturen im Mittelstand brüchig werden
- Wal „Timmy“: Lehmann-Video löst starke Reaktionen aus – zwischen Unterstützung und Kritik
- Datengetriebene Effizienz: Wie KMU ihr Social-Media-Reporting automatisieren
- So schaffen Unternehmen die ideale Hardwarebasis für mobiles Arbeiten
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)