Bezugsverhältnis

    Aus WISSEN-digital.de

    Verhältnis, in dem der Aktionär aufgrund seines Bestandes an alten Aktien bei einer Grundkapitalerhöhung neue Aktien beziehen kann. Ein Bezugsverhältnis von 1:4 (eins zu vier) bedeutet beispielsweise, dass er für eine alte Aktie vier neue Aktien erhält.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.