Bezugsverhältnis
Aus WISSEN-digital.de
Verhältnis, in dem der Aktionär aufgrund seines Bestandes an alten Aktien bei einer Grundkapitalerhöhung neue Aktien beziehen kann. Ein Bezugsverhältnis von 1:4 (eins zu vier) bedeutet beispielsweise, dass er für eine alte Aktie vier neue Aktien erhält.
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