Bezugsangebot

    Aus WISSEN-digital.de

    Möglichkeit von Altaktionären, nach einer Kapitalerhöhung die neuen Aktien der Aktiengesellschaft zu beziehen. Das Bezugsangebot regelt, zu welchen Konditionen der Bezug junger Aktien möglich ist. Das Angebot muss im Bundesanzeiger und in einem Börsenpflichtblatt bekannt gemacht werden. Die Aktionäre werden zudem von ihrer Depotbank über die Bezugsaufforderung benachrichtigt. Äußern diese sich nicht zu dem Angebot, verkauft die Depotbank die Bezugsrechte am letzten Handelstag und schreibt den Gegenwert dem Verrechnungskonto gut.

    Kalenderblatt - 29. November

    1773 Die nordamerikanische patriotische Geheimorganisation "Söhne der Freiheit" bekräftigt den Boykott britischer Tee-Lieferungen.
    1791 Die Französische Nationalversammlung verabschiedet ein neues Gesetz gegen französische Priester, die den Eid auf die neue Verfassung verweigern.
    1812 Napoleons Grande Armée überschreitet beim Rückzug aus Moskau unter großen Verlusten die Beresina.