Bezugsrecht
Aus WISSEN-digital.de
Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung einer AG entsprechend seinem bisherigen Anteil junge Aktien beziehen zu dürfen.
Bezugsrechte entstehen bei ordentlichen Kapitalerhöhungen. Zur Erhöhung ihrer Eigenkapitalbasis geben Aktiengesellschaften neue Aktien, so genannte junge Aktien aus. Dies geschieht in einem bestimmten Verhältnis, dem Bezugsverhältnis. Der Preis der jungen Aktien wird vom Vorstand beschlossen und liegt unter dem aktuellen Aktienkurs.
Um die Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse zu wahren, haben alle Aktionäre der Gesellschaft Anrechte auf die jungen Aktien. Diese Anrechte werden in den Bezugsrechten verbrieft. Je gehaltene Aktie wird den Aktionären genau ein Bezugsrecht zugebucht. Innerhalb der Bezugsfrist (in der Regel zwei Wochen) sind diese als eigenständige Wertpapiere an der Börse handelbar.
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