Betriebsverfassungsgesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BetrVG;

    das die Mitwirkung von Arbeitnehmern in den Betrieben regelnde Gesetz mit erweitertem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und der Rechte des einzelnen Arbeitnehmers.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.