Betriebsrat
Aus WISSEN-digital.de
Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Betrieben mit wenigstens fünf (Land- und Forstwirtschaft zehn) ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, gewählt auf drei Jahre, in bestimmten Fällen vorzeitige Auflösung. Zahl der Betriebsratsmitglieder (für diese besonderer Kündigungsschutz) richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat soll dem Arbeitsfrieden dienen, über Arbeitszeit, Art und Weise der Lohn- und Gehaltszahlung, Urlaubsplanung, betriebliche Sozialeinrichtungen mitbestimmen und bei Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern auch bei Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen mitentscheiden. In Betrieben bei mehr als 100 Arbeitnehmern eigener Wirtschaftsausschuss. Rechte und Pflichten des Betriebsrats werden in Deutschland vom Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
KALENDERBLATT - 17. August
1876 | Uraufführung der Oper "Götterdämmerung" von Richard Wagner. |
1908 | Der Schuhmacher Wilhelm Voigt, bekannt als "Hauptmann von Köpenick", wird begnadigt und aus der Haft entlassen. Er hatte am 16. Oktober in der Uniform eines preußischen Hauptmanns einen Trupp Soldaten von der Straße mitgenommen, war zum Rathaus der Stadt Köpenick bei Berlin marschiert, hatte den Bürgermeister verhaftet und die Stadtkasse mitgenommen. |
1920 | Im "Wunder an der Weichsel" stoppt Polen den Vormarsch der Roten Armee. |
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