Betriebsgeheimnis
Aus WISSEN-digital.de
Geschäftsgeheimnis; alles mit einem Geschäftsbetrieb Zusammenhängende, nicht Offenkundige, das nach dem erkennbaren Willen des Arbeitgebers aus wirtschaftlichen Interessen geheim bleiben soll; unbefugte Weitergabe ist strafbar (§ 17 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und verpflichtet zum Schadensersatz (§ 19 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer erlangte Fähigkeiten und Kenntnisse, auch Betriebsgeheimnisse, auswerten; die Vereinbarung einer Schweigepflicht oder eines Konkurrenzverbots ist möglich.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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