Beteiligungsgesellschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Holdinggesellschaft;

    Firmen, deren alleiniger Zweck darin besteht, sich durch Erwerb von Aktien oder andersgearteten Anteilen an anderen Firmen zu beteiligen. Eine typische Verwaltungsform des Konzerns: Durch die Beteiligung werden andere Firmen beherrscht und finanziert, ohne dass sie ihre rechtliche Selbstständigkeit verlieren.