Baugesetzbuch
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Abk.: BauGB;
Das Baugesetzbuch in der Fassung vom 27.8.1997 regelt im ersten Kapitel das Allgemeine Städtebaurecht: Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung und Maßnahmen für den Naturschutz. Das zweite Kapitel enthält das Besondere Städtebaurecht: städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote, Sozialplan und Härteausgleich, Miet- und Pachtverhältnisse, städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Im dritten und vierten Kapitel sind sonstige Vorschriften sowie Überleitungs- und Schlussvorschriften festgehalten.
Im Baugesetzbuch ist das frühere Bundesbaugesetz und das Städtebauförderungsgesetz zusammengeführt worden.
Kalenderblatt - 26. April
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