Bauleitpläne

    Aus WISSEN-digital.de

    Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorbereiten und leiten (§ 1 Baugesetzbuch). Durch die Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Nach Absatz 2 sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.