Baubehörden
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auch: Bauaufsichtsbehörden, Bauordnungsbehörden;
Behörden, die sich mit dem Vollzug des Bauordnungsrechts beschäftigen. Ihnen obliegt die Überwachung von Errichtung, Änderung und Abbruch baulicher Anlagen.
Untere Baubehörde ist die Kreisverwaltungsbehörde, mittlere ist die Regierung, oberste ist das Innenministerium. Untere Baubehörden sind Einrichtungen des Landes.
Hauptaufgabe ist die Entscheidung über Erlass oder Versagung einer Baugenehmigung.
Kalenderblatt - 27. April
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |