Bankakzept
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch-italienisch) auch: Akzeptkredit;
Zusage einer Bank, einen Wechsel bis zu einer bestimmten Höhe (Akzeptlinie) anzunehmen. Bedingung ist, dass der Kunde den Gegenwert des Wechsels vor Fälligkeit zur Verfügung stellt. Der Bankakzept ist nicht unbedingt die Gewährung eines Kredits selber, sondern kann auch nur die Bestätigung der Kreditwürdigkeit des Kunden bedeuten. Erst wenn der Kunde sich tatsächlich liquide Mittel verschafft, wird ein Kredit gewährt.
Kalenderblatt - 19. April
1521 | Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht. |
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1977 | Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt. |