Asyl
Aus WISSEN-digital.de
(griechisch: ásylon, "Freistatt")
die Gewährung von Zuflucht für politisch und religiös Verfolgte. Im weiteren Sinne auch als Bezeichnung einer vorübergehenden Unterkunft für Wohnungslose oder Hiflsbedürftige gebraucht.
Im Altertum galten gewisse den Gottheiten geweihte Plätze, Haine und Tempel als Freistätten für Verfolgte, auch für Rechtsbrecher und im Krieg für die Zivilbevölkerung; seit Konstantin dem Großen auf Kirchen, Klöster, christliche Hospitäler übertragen.
In der Neuzeit wird das Recht auf Asyl in der Völkerrechtsgemeinschaft als humanitär geltendes Prinzip verstanden; es fand aber erst nach neuerer Auffassung Eingang in den international anerkannten Grundrechtekatalog (das Recht ausländischer, besonders auch politischer Flüchtlinge, Zuflucht und Schutz in einem anderen Staat zu finden). Das Völkerrecht räumt nach dem Souveränitätsprinzip der Staaten dem jeweiligen Staat die Befugnis ein, Flüchtlingen Asyl zu gewähren.
Politisch Verfolgten wird in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 16 a Absatz 1 des Grundgesetzes ("Politisch Verfolgte genießen Asylrecht") Schutz gewährt. Die Gewährung des Asylrechts untersagt die Auslieferung. Die Verankerung des Asylrechts im Grundgesetz ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialimus zu sehen; viele Deutsche und Bürger besetzter Gebiete suchten vor allem in Großbritannien und den USA Asyl. Das Asylverfahren richtet sich nach dem Asylverfahrensgesetz. Bewerber aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat, in dem Grundfreiheiten, die Anwendung der Menschenrechtskonvention und die Anwendung des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge gesichert sind, können sich nicht auf das Asylrecht berufen. Kein Asylrecht genießt - seit einer Grundgesetzänderung 1993 -, wer über einen im beschriebenen Sinn sicheren Drittstaat einreist. Versuche, die Aufnahme von Asylbewerbern EU-einheitlich zu regeln, sind bisher gescheitert.
Kriegsflüchtlinge und Bürgerkriegsflüchtlinge können gemäß § 32 a Ausländergesetz keine Asylbewerber im Sinn des Artikel 16 sein; sie fallen unter den Schutz der Genfer Konventionen, welche es verbietet, Flüchtlinge in Kriegsgebiete abzuschieben.
Kalenderblatt - 16. Oktober
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1813 | Beginn der Völkerschlacht bei Leipzig, die mit der Niederlage Napoleons I. endet. |
1848 | In Berlin kommt es zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitern und der Bürgerwehr. |
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