Altenteil
Aus WISSEN-digital.de
auch: Ausgedinge, Leibgedinge, Leibzucht, Austrag;
Nutzungen (z.B. Wohnrecht, Leistungen), die der Versorgung des Berechtigten dienen. Hauptsächlich bei landwirtschaftlichen Grundstücken, bei denen z.B. der Landwirt aus Altersgründen von der Bewirtschaftung seines Grundstücks zurücktritt, um es einem Nachfolger oder späteren Erben zu übereignen. Der Altenteil ist bis an das Lebensende zu entrichten und besteht in der Regel aus Rentenzahlung, Wohnung, Krankenversorgung und Naturalleistungen. Altenteil ist eine Kombination aus Reallast und beschränkt persönlicher Dienstbarkeit.
Kalenderblatt - 6. Dezember
1882 | Carl Millöckers Operette "Der Bettelstudent" wird in Wien uraufgeführt. |
1882 | Die deutsche Kolonialbewegung schafft sich mit der Gründung des "Deutschen Kolonialvereins" ein zentrales Organ. |
1890 | Die Oper "Die Trojaner. Erster Teil – Die Einnahme von Troja" von Hector Berlioz wird in Karlsruhe in der deutschen Fassung uraufgeführt. |