Altenteil

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    auch: Ausgedinge, Leibgedinge, Leibzucht, Austrag;

    Nutzungen (z.B. Wohnrecht, Leistungen), die der Versorgung des Berechtigten dienen. Hauptsächlich bei landwirtschaftlichen Grundstücken, bei denen z.B. der Landwirt aus Altersgründen von der Bewirtschaftung seines Grundstücks zurücktritt, um es einem Nachfolger oder späteren Erben zu übereignen. Der Altenteil ist bis an das Lebensende zu entrichten und besteht in der Regel aus Rentenzahlung, Wohnung, Krankenversorgung und Naturalleistungen. Altenteil ist eine Kombination aus Reallast und beschränkt persönlicher Dienstbarkeit.