Allod
Aus WISSEN-digital.de
(germanisch)
im Mittelalter das freie Eigentum im Gegensatz zum Lehns- und Nutzungsgut, besonders in erbrechtlicher Beziehung; später Bezeichnung für vererbbare Lehensgüter, vom Besitzer selbst bewirtschaftete (nicht verpachtete) Außenwerke eines Gutshofes und für Güter, über die der Besitzer frei verfügen kann.
(im Gegensatz zu: Fideikommissgut)
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |