Allgemeinverbindlichkeit
Aus WISSEN-digital.de
Allgemeinverbindlichkeit ist die Verbindlichkeit einer rechtlichen Bestimmung für jedermann.
Im Arbeitsecht kann durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesminister für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Wirkung des Tarifvertrages auch auf nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden, § 5 Tarifvertragsgesetz.
Kalenderblatt - 22. Januar
1949 | Mao-Truppen besetzen Peking. |
1972 | Die Europäische Gemeinschaft (EG) wird erweitert: Großbritannien, Irland und Dänemark unterzeichnen die Urkunden zum EG-Beitritt. |
1975 | Der amerikanische Präsident Gerald Ford unterzeichnet Verträge zur Beschränkung von B- und C-Waffen. |
Magazin
- 6 innovative Ansätze zur digitalen Transformation in kleinen Unternehmen
- Wellness-Öle und ihre Wirkung: Von Lavendel bis Kamille
- Modern und genau: Diese Vorteile bietet ein Zeiterfassungssystem
- Brandschutzfenster und -türen: Sicherheit trifft modernes Design
- Recht auf Bildung: So nutzen Arbeitnehmer:innen ihre Weiterbildungschancen optimal