Aktiensplit

    Aus WISSEN-digital.de

    Ein Aktiensplit bezeichnet die Teilung von Aktien. Dabei werden alte Aktien gegen eine größere Anzahl neuer Aktien eingetauscht – in einem festgelegten Verhältnis. Die Höhe des Grundkapitals der Aktiengesellschaft bleibt dabei unverändert. Das Gegenstück zum Aktiensplit ist die Aktienzusammenlegung.

    Der vorrangige Grund für einen Aktiensplit ist psychologischer Natur. Der Split dient dazu, optisch hohe Aktienkurse zu verringern und somit einen gewissen Kaufanreiz zu vermitteln. Da Aktien – im Gegensatz zu Investmentfonds - nur in voller Stückzahl gehandelt werden, hat eine solche Kurssenkung durch einen Aktiensplit jedoch auch praktische Gründe. Wertpapiere mit geringerem Kurs gelten als leichter handelbar.

    Aktiensplits haben im Regelfall keine Auswirkungen auf die Darstellung historischer Aktienkurse, da Kursdarstellungen um die Auswirkungen von in der Vergangenheit durchgeführten Splits bereinigt werden. Aktiensplits sind demnach nicht in historischen Kursdarstellungen erkennbar. Ihr Zeitpunkt wird häufig lediglich als Kurszusatz vermerkt. Ohne eine solche Bereinigung der Kursdarstellung wäre ein Split optisch praktisch nicht von einem (meist starken) Kurseinbruch zu unterscheiden.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.