Änderungskündigung
Aus WISSEN-digital.de
Sie ist insbesondere im Arbeitsrecht relevant. Bei der Änderungskündigung wird dem Vertragspartner angeboten, dass das bestehende Arbeitsverhältnis mit anderen Vertragsbedingungen fortgesetzt werden soll. Ist der Vertragspartner nicht einverstanden, kommt es zur Vertragsbeendigung, andernfalls bleibt es bestehen. Die Änderungskündigung unterliegt dem Kündigungsschutz.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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