Wehrdienst
Aus WISSEN-digital.de
der auf Grund der Wehrpflicht zu leistende oder freiwillige Dienst junger Männer an der Waffe. In Deutschland besteht ein verpflichtender, befristeter Grundwehrdienst sowie ein unbefristeter Wehrdienst im Verteidigungsfall (Artikel 12a GG). Wehrdienst kann aus Gewissensgründen verweigert werden (Wehrdienstverweigerung); dann muss jedoch ein Ersatzdienst (Zivildienst) abgeleistet werden. Nicht zum Wehrdienst eingezogen werden Mitglieder der Polizei und des Bundesgrenzschutzes, wegen bestimmter Delikte Vorbestrafte sowie Schwerbehinderte.
Ende 2001 billigte der Bundesrat das Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr, in dessen Rahmen auch der Grundwehrdienst von zehn auf neun Monate verkürzt wurde.
Seit dem 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft, es besteht weiterhin die Möglichkeit, den Wehrdienst freiwillig zu leisten.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |