Sozialpolitik

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    Im Sinne des Sozialstaatgrundsatzes des Grundgesetzes (Artikel 20 Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.") ist die Idee der staatlichen Sozialpolitik, den Vorrang der sozialen Absicherung der Menschenwürde auch gegenüber privatwirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Die Sozialpolitik betrifft alle Maßnahmen und Strategien, die den Erhalt des sozialen Netzes unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Gesichtspunkte verfolgen. Dazu gehört auch die den Arbeitsmarkt betreffende Politik (Recht auf Arbeit, Arbeitsschutz, Arbeitsgesetzgebung). Die Sozialpolitik ist an die Gesellschaftspolitik und die staatliche Wirtschaftspolitik gebunden.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.