Redundanz (EDV)

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Daten ohne wirklichen Informationsgehalt, da diese entweder bereits übertragen wurden oder irrelevant sind. Bei der Datenfernübertragung bezeichnet der Begriff so genannte Prüfsummen, die neben den eigentlichen Daten übertragen werden. Sie dienen lediglich dazu, die fehlerfreie Übertragung der Daten zu überprüfen, z.B. bei der Paritätsprüfung oder der CRC-Kontrolle.
    1. mehrfaches Vorhandensein von Hardwarekomponenten zur Absicherung gegen Ausfälle. Die Stabilität und Sicherheit eines Systems werden dadurch erhöht.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.