Paritätsprüfung
Aus WISSEN-digital.de
Kontrolle der Unversehrtheit eines übertragenen Datenpakets anhand der vereinbarten Parität. Dabei werden die jedem Byte zugeordneten Paritäts- oder Prüfbits eines Datenpaketes zusammengezählt. Entspricht die Summe der vereinbarten Parität (also gerade oder ungerade Anzahl von 1-Bits), ist das Datenpaket unbeschädigt.
Mit diesem Verfahren können nur Ein-Bit-Fehler bezogen auf jeweils ein Byte erkannt werden, da sich bei zwei falschen Bits innerhalb eines Bytes wieder die richtige Parität ergibt. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines solchen Doppelfehlers ist allerdings gering.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |