Antrag

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    1. Zivilrecht; §§ 145 ff Bürgerliches Gesetzbuch: die einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der eine Person einer anderen Person (Erklärungsempfänger) den Abschluss eines Vertrages so anbietet (Angebot, Offerte), dass das Zustandekommen des Vertrages nur von der Zustimmung (Annahme) des Erklärungsempfängers abhängt.
    2. Öffentliches Recht: die von einem möglichen Berechtigten an die Verwaltung gerichtete Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten (z.B. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung).