Vertrag

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Kontrakt;

    ein zwischen zwei oder mehr Partnern abgeschlossenes Rechtsgeschäft, dessen Erfüllung gesetzlichen Regeln unterliegt. An einen gültigen Vertrag sind alle Vertragspartner gebunden; nur unter besonderen Voraussetzungen ist eine einseitige Lösung des Vertrages möglich. Verträge werden meist schriftlich festgelegt, eine bestimmte Form ist jedoch nicht vorgeschrieben; in einigen Ausnahmefällen ist die Beglaubigung durch das Gericht oder einen Notar notwendig. Man unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen (Staatsvertrag, Konkordat) und privatrechtlichen Verträgen, die das Schuldrecht (Miet-, Kaufvertrag), das Familienrecht (Ehe-, Adoptionsvertrag) und das Erbrecht (Erbvertrag, Testament) betreffen.