Amtseid
Aus WISSEN-digital.de
Eid, den ein Staatsoberhaupt (Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister) zu Beginn seines Amtsantritts zu leisten hat. Der Amtseid hat die Form eines feierlichen Gelöbnisses in dem das Staatsoberhaupt versichert, die Amtsobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen sowie die Verfassung und die Gesetze zu achten. Er entspricht dem Diensteid bei Beamten und Soldaten.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |