Abschöpfung
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Abgabe, mit der der Preis ausländischer Ware dem Inlandspreis angeglichen wird, z.B. durch zusätzliche Versteuerung oder Verzollung. Man unterscheidet zwischen Einfuhr- und Ausfuhrabschöpfung. Seit 1962 wird die Abschöpfung an den Grenzen der Europäischen Union v.a. als agrarpolitisches Instrument benutzt, aber auch bei Billigimportwaren angewendet, um Wettbewerbsnachteile auf Grund höherer Herstellungs- und Lohnkosten auszugleichen.
Kalenderblatt - 27. April
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