Abgaben
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Gelder, die der Staat auf Grund seiner öffentlichen Finanzhoheit von Unternehmern und Privatpersonen erhebt; Man unterscheidet:
1. Steuerabgaben;
2. Sozialabgaben;
3. sonstige Abgaben: Hierzu gehören
a) Abgaben ohne Gegenleistung (generelle Abgaben) wie z.B. Zölle, Abschöpfungen;
b) spezielle Abgaben, die auf einer Gegenleistung beruhen und meist dem Lastenausgleich dienen.
Die Betreibung und Verwaltung der Abgaben wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1977 in der Abgabenordnung, Abk.: AO, geregelt.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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