Vollziehende Gewalt
Aus WISSEN-digital.de
auch: ausführende Gewalt, Exekutive (von lateinisch: executare, "ausführen");
neben der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) und der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine der drei Gewalten in demokratisch verfassten Staaten. Die vollziehende Gewalt wird in repräsentativen Demokratien durch Regierung und Verwaltung verkörpert. Die vollziehende Gewalt führt die von der Legislative beschlossenen Gesetze aus.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |