Rechtsprechende Gewalt

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    auch: Judikative (von lateinisch: iudicare, "Recht sprechen");

    neben der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine der drei Gewalten in demokratisch verfassten Staaten. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes in Form einer vom Staat unabhängigen, nur an Gesetz und Recht gebundenen Gerichtsbarkeit organisiert, deren oberstes Organ das Bundesverfassungsgericht ist. Nachgeordnet sind die Bundes- und Landesgerichte (siehe Amts-, Land- und Oberlandesgericht) sowie alle übrigen Spezialgerichte. Nach den Prinzipien des Grundgesetzes haben die Gerichte Recht und Gesetz zu beachten und allgemeine Rechtsgrundsätze durch eigene Interpretation zu konkretisieren, um damit das Gesetzesrecht zu ergänzen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.