Gewaltenteilung

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Bezeichnung für den staatstheoretischen Grundsatz, der die Staatsaufgaben funktional und auf sich gegenseitig beeinflussende Organe aufteilt. Der Gedanke der Gewaltenteilung drückt ein politisches Ordnungsdenken aus, das die Mäßigung der Herrschaft und die Sicherung der Bürger zum Ziel hat, d.h. Machtkonzentration in einer Hand soll verhindert werden.

In der Vielzahl der Fälle handelt es sich um ein triadisches Modell, welches der Gesetzgebung (gesetzgebende Gewalt), Rechtsprechung (rechtsprechende Gewalt) und Verwaltung (vollziehende Gewalt) unterschiedliche Aufgaben zuweist. Die Aufteilung wurde in der Antike schon von Aristoteles gefordert, in der angehenden Neuzeit von Locke und Montesquieu theoretisch ausgearbeitet und im Verfassungsstaat des 19. Jh.s verwirklicht. Die Gewaltenteilung ist eines der Grundprinzipien der Demokratie, um Machtmonopolisierung und Willkürherrschaft zu verhindern.


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"Und wenn wir die ganze Welt durchreisen, um das Schöne zu finden: Wir müssen es in uns tragen, sonst finden wir es nicht."
Ralph Waldo Emerson

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1944 Island wird durch Volksabstimmung unabhängig von Dänemark.
1963 30 afrikanische Staaten schließen sich zur Organisation für die Afrikanische Einheit ("Organization of African Unity", OAU) zusammen und unterzeichnen eine Afrika-Charta.