Verwahrungsbruch
Aus WISSEN-digital.de
Beschädigen, Vernichten oder Beiseiteschaffen amtlich aufbewahrter oder einem Beamten oder Dritten amtlich übergebener Gegenstände.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Schriftstücke oder eine andere bewegliche Sache, die ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben wurden, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht (vgl. § 133 Strafgesetzbuch).
Kalenderblatt - 4. Mai
1699 | Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben. |
1921 | Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben. |
1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
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