Freiheitsstrafe
Aus WISSEN-digital.de
Strafe durch Entzug der persönlichen Freiheit nach dem StGB; seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz von 1969 die einzige Strafe an der Freiheit. Die Freiheitsstrafe vereinigt heute die früheren Strafarten wie Zuchthaus, Haft und Gefängnis. Das Maß der Freiheitsstrafe reicht von lebenslang (bei Mord) bis zu mindestens 1 Monat; das Höchstmaß der derzeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre; die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts heißt Jugendstrafe.
Siehe auch Haft.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |