Verordnung
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behördliche Anordnung als gültige Rechtsnorm; oft in Ergänzung zu und auf der Basis von Gesetzen (Durchführungsverordnung), z.B. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV); von einer Verwaltung (Exekutive) erlassene allgemeine Anordnung.
Man unterscheidet:
- Rechtsverordnung: allgemein verbindliche Anordnung für eine unbestimmte Personenzahl, die Recht setzt und daher nur auf Grund einer vom Gesetzgeber (Legislative) erteilten Ermächtigung erlassen werden kann.
- Verwaltungsverordnung: veraltete Bezeichnung für Verwaltungsvorschrift.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
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