Verbrechen gegen die Menschlichkeit

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als Strafrechtsnorm festgelegt erstmals durch das Statut des Internationalen Militärtribunals (Londoner Statut, 8. August 1945). Siehe Nürnberger Prozesse. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden die ganze oder teilweise Ausrottung, Folterung, Versklavung, Vertreibung, (und) Zwangsverschleppung usw. der Zivilbevölkerung bezeichnet (vgl. § 7 Völkerstrafgesetzbuch), die aus unmenschlicher Gesinnung, vor allem aus rassistischem, politischem und religiösem Hass begangen werden; siehe auch Völkermord.


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