Nürnberger Prozesse
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Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmung
Der Begriff bezeichnet die von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs 1945 bis 1949 in Nürnberg auf Grund eines eigens aufgestellten Verfahrensstatuts (Londoner Abkommen vom 8. August 1945) durchgeführte Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher. Zu unterscheiden sind dabei der Prozess gegen die "Hauptkriegsverbrecher" und zwölf Nachfolgeprozesse.
Hauptkriegsverbrecherprozess
1945/46 waren vor dem internationalen Militärgerichtshof angeklagt 24 führende Persönlichkeiten aus NSDAP, Reichsregierung, Generalstab sowie Oberkommando der Wehrmacht und Wirtschaft wegen Verbrechen gegen den Frieden (Vorbereitung eines Angriffskriegs), Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie sechs nationalsozialistische Organisationen (SS, SA und einige weitere NS-Verbände).
Verurteilungen
Von 22 Angeklagten wurden verurteilt:
12 zum Tode durch den Strang:
M. Bormann in Abwesenheit,
H. Göring (entging der Hinrichtung durch Selbstmord).
7 Angeklagte wurden zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt:
3 Angeklagte wurden freigesprochen:
H. Fritzsche,
Zu verbrecherischen Organisationen wurden die politische Führung der NSDAP, die Gestapo, der Sicherheitsdienst (SD) und die SS erklärt.
Nachfolgeprozesse
Weitere zwölf Prozesse fanden 1946-49 vor amerikanischen Militärgerichten gegen bestimmte an Verbrechen beteiligte Gruppen statt: Ärzte, Juristen, Industrielle, Generäle, Diplomaten.
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